T C – I N F O – A k t u e l l – 12. Mai 2020
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat in der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung neue Lockerungen beschlossen.
In der Verordnung, die am 13.05.2020 in Kraft tritt, heißt es unter §1 “ Die Benutzung von Nassräumen, Umkleidekabinen sowie Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen darf nur von einer Person erfolgen“. Siehe Punkt 11
Im Freien dürfen, unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneverordnung, Gruppen bis 6 Personen bewirtet werden.
Wir, der Vorstand, haben für unseren Verein, entsprechend der Verordnung für Außengastronomie, folgende Regelungen festgelegt.
- Die Terrasse darf nur über die Außentreppe oder die Plätze 1-3 betreten werden.
- Alle Personen, die sich auf der Terrasse aufhalten, werden von einer Person in eine ausliegende Liste eingetragen. Auf dieser Liste wird auch der Verzehr vermerkt. Die Liste wird von der letzten Person, die den Clubraum absperrt, in die neben dem Kühlschrank stehende Box eingeworfen.
- Nur 1 Person betritt den Clubraum über die Innentreppe, um die Außentür zur Terrasse zu öffnen.
- Auf der Terrasse haben wir die Tische so gestellt, dass sie den Abstandsbestimmungen (1,5m Abstand) und der neuen Verordnung entsprechen.
- Stühle und Tische dürfen deshalb nicht verstellt werden.
- Nur eine Person pro Tisch darf Getränke aus dem Kühlschrank holen.
- Der Clubraum ist so abgetrennt, dass man nur den vorderen Bereich, wo auch der Kühlschrank steht, betreten kann.
- Sollten Gläser benötigt werden, z.B. für Sekt oder Weizenbier, so sollten diese entweder mitgebracht oder von einer Person in der Spülmaschine gereinigt werden.
- Die Person, die als letzte die Terrasse über das Clubhaus verlässt, muss den Griff der Tür und des Kühlschrankes desinfizieren.
- Es gelten nach wie vor die Kontaktregelungen. Also haltet Abstand – wascht euch gründlich die Hände mit Seife (nicht desinfizieren) und haltet euch an die Hygiene-Vorschriften des RKI.
- Umkleideräume, Duschen und der Clubraum bleiben geschlossen.
Wenn ihr euch alle an diese Vorgaben haltet, ist es möglich, dass wir den Thekenbetrieb
auf der Terrasse dauerhaft aufrechterhalten können.
Setzt die Vorschriften und somit eure Gesundheit nicht aufs Spiel. Jedes Mitglied sollte darauf achten, dass alle diese Regelungen einhalten.
Euer Vorstand