Spielbetrieb 2020
TC Rheinbrohl Rheinbrohl, den 19.04.2020
Liebe Mitglieder,
die Landesregierung hat eine Lockerung der Kontaktverbote beschlossen. Ab Montag den 20.04.2020 dürfen bestimmte Sportstätten u.a. auch Tennisplätze wieder geöffnet werden.
Unter Einhaltung der Sicherheits- und Hygienebestimmungen darf wieder Tennis gespielt werden. Da wir trotz Corona mit einigen, wenigen Helfern unsere Plätze hergerichtet haben, können wir also zeitnah loslegen. Unabhängig von den Empfehlungen des Tennisverband Rheinland https://www.tennisverband-rheinland.de/2020/04/17/unter-strengen-auflagen-bald-wieder-auf-den-platz/ und der Landesregierung ändern wir etwas unseren Spielbetrieb. Um den Publikumsverkehr zu entzerren, öffnen wir demnächst die Plätze.
ACHTUNG, dies geschieht aber mit geänderten Nutzungszeiten die unbedingt einzuhalten sind. Geöffnet werden die Plätze 1 und 3 sowie 4 und 5. Um einen größeren Abstand zu gewährleisten bleibt der Platz 2 vorrübergehend geschlossen.
Die geänderten Nutzungszeiträume bedeuten unterschiedliche Spielbeginn- und Spielendezeiten.
Für die Plätze 1 und 4 gilt wie bisher die Std. Regelung d.h. zum Beispiel Eintragung und Spielbetrieb von 10 bis 11 / 11 bis 12 Uhr usw.
Die Plätze 3 und 5 werden mit der ½ Std. Regelung eingetragen d.h. Spielbetrieb von z.B. 9.30 – 10.30 / 10.30 – 11.30 Uhr usw. Durch diese Maßnahme wollen wir eine größere Ansammlung von Spielern vermeiden.
Da nur 2 Personen auf einem Platz sein dürfen, darf nur Einzel gespielt werden.
Das Clubhaus, die Umkleide- und Duschräume bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Mannschaft- und Kindertraining finden vorerst noch nicht statt.
Die vorgenannten Regeln sind unbedingt einzuhalten. Bei Verstößen behalten wir es uns vor, Platzverbote auszusprechen. Etwaige Ordnungsgelder wegen Verstößen wird der Verein nicht übernehmen und die einzelnen Mitglieder zur Verantwortung ziehen.
Deshalb ist das Eintragen in den Belegungsplan unbedingt Pflicht (haltet dabei unbedingt den Mindestabstand ein; bringt ggf. Euren eigenen Kugelschreiber mit).
Letztlich steht es in der Verantwortung jedes Einzelnen, die vorgenannten Regeln sowie die allgemeinen Empfehlungen des DTB sowie des RKI einzuhalten. Die ab Montag geltende Allgemeinverfügung sende ich anbei.
Zum Schluss möchten wir uns bei allen Helfern, die es ermöglicht haben, dass wir unsere Plätze öffnen können, recht herzlich bedanken.
Gez. geschäftsführender Vorstand
des TC Rheinbrohl
Arbeiteinsatz
Bevor wir die Plätze aufmachen, müssen noch einige Kleinigkeiten gemacht werden. So müssen u.a. die Netze montiert – die Bänke aufgestellt – die Linien frei gemacht werden.
Da wir aus Kostengründen den Platzwart vorläufig nicht zur Verfügung haben, und ich mein Stundenkontingent um ein Vielfaches überschritten habe, brauche ich für die Restarbeiten einige Freiwillige. Entsprechend den Kontaktauflagen werden dabei maximal 2 Personen (nach Absprache) auf einem Platz tätig sei.Es hängt also auch von Euch ab, wann wir die Plätze öffnen.
Freiwillige bitte bei mir j.p.waldorf@onlinehome.de oder 026354426 melden
Zusammenfassung der Maßnahmen und Hygienebestimmungen
- Die vom RKI vorgegebenen Kontaktmaßnamen einhalten
- Es dürfen sich nur 2 Personen auf einem Platz aufhalten (Doppel ist untersagt)
- Die Platzbelegung muss im Belegungsplan eingetragen werden. Wer feste Termine haben will, sollte dies per Mail mitteilen – j.p.waldorf@onlinehome.de
- Platz 2 bleibt vorläufig gesperrt.
- Die geänderten Anfangs- und Endzeiten müssen unbedingt eingehalten werden.
- Der Clubraum sowie die Umkleide- und Duschräume bleiben geschlossen.
- Mannschafts- und Kindertraining finden vorläufig nicht statt.
Wir bitten Euch diese Maßnahmen unbedingt einzuhalten. Im Interesse des Vereins und aller Mitglieder werden wir bei Missachtung dieser Maßnahmen gegeben falls ein Platzverbot aussprechen.
Gez. geschäftsführender Vorstand
des TC Rheinbrohl